In diesen Tagen werden die Lohnabrechnungen für Januar 2025 erstellt. Dabei ist eine wichtige Neuerung zu beachten: Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Mindestbeträge für die Familienzulagen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Zulagen an die Preisentwicklung anzupassen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick für die Kantone Thurgau und Zürich:

  • Kanton Thurgau:
    • Kinderzulage:
      • 215 Franken pro Monat für Kinder bis zum 16. Geburtstag.
    • Ausbildungszulage:
      • 280 Franken pro Monat für Jugendliche ab 16 Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag.
  • Kanton Zürich:
    • Kinderzulage:
      • 215 Franken pro Monat für Kinder bis zum 12. Geburtstag.
      • 268 Franken pro Monat für Kinder ab dem 12. bis zum 16. Geburtstag.
    • Ausbildungszulage:
      • 268 Franken pro Monat für Jugendliche ab 16 Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag.

Bitte stellen Sie sicher, dass diese neuen Ansätze in den Lohnabrechnungen entsprechend berücksichtigt werden, um eine korrekte Auszahlung an anspruchsberechtigten Mitarbeitende sicherzustellen.

Auf folgendem Merkblatt finden Sie weitere Informationen zu den Familienzulagen, den Arten und Ansätzen der Zulagen nach kantonalen Gesetzen  6.08 Familienzulagen Stand am 1. Januar 2025.

Wichtiger Hinweis für Lohnabrechnungen – Höhere Familienzulagen ab dem 1. Januar 2025